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Behinderung – Verzug oder Schadenersatz vs. ÖN B 2110:1995 nach Dr. Karasek

Behauptung: konkret – sonst ist die Klage unschlüssig (abweisen). Die Anschuldigung … mit vielen Plänen in Verzug …, die Planung ist generell schlecht …, genügt nicht. An welcher Stelle ist was falsch/nicht richtig plus der Begründung wann/wodurch der AG/Planer/öBA diesen Umstand verursacht hatte.

Derjenige, der etwas will – der einen Anspruch behauptet hat die Behauptungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen. Ein Beweis darf vom Gericht nur aufgenommen werden, wenn eine konkrete Behauptung aufgestellt wurde.

Bei Verzug, Behinderung, Mehrkosten, Bauzeitverlängerung müssen folgende Punkte konkret angesprochen werden:


1. Rechtswidrigkeit = Verstoß gegen Vertrag oder gesetzliche Verbindlichkeit
2. Kausalität – Beweis der Folgen der Rechtswidrigkeit (Verzug des AG)
3. Beweis der Mehrkosten
4. Verzug aus der Sphäre des AG oder Schadenersatz

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